Unsere Satzung wurde 2021 überarbeitet. Hier ein Auszug aus der Satzung:
„II Zweck und Aufgabe
§ 2
Der Verein bezweckt die Veränderungen des Familienlebens im gesellschaftlichen Wandel durch fachliche Beratung zu begleiten. Sein Familienbegriff umfasst „traditionelle“ Elternpaare mit und ohne Trauschein, sowie auch Patchwork Familien (Stief-Familien) und Regenbogenfamilien (gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern). Das Beratungsangebot des Vereins steht allen Menschen, die sich in Krisensituationen befinden, offen. Der Verein versteht sich als ein Ort, an dem jede/r, unabhängig von Religion, Herkunft, Nationalität und Lebensweise Beratung erhalten kann.
Das Angebot umfasst Paar- und Familienberatung, allgemeine Lebensberatung und Mediation, Beratung bei Sorgerechtsvereinbarungen und anderen familiären Problemen. Weiterhin bietet der Verein Beratung in den Bereichen Familienplanung, Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung. Im Kontext eines Beratungsprozesses kann von den Ratsuchenden eine einmalige Rechtsberatung im Sinne eines „rechtlichen Wegweisers“ durch Juristen in Anspruch genommen werden.
Der Verein hat dem Anspruch allen Ratsuchenden gleichermaßen mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen und sensibel in Bezug auf die individuellen Problemlagen, die jeweiligen Kontextbedingungen und die unterschiedlichen kulturellen Hintergründe zu sein. Das Beratungsangebot basiert auf Freiwilligkeit, Vertrauensschutz und Verschwiegenheit gegenüber Dritten.
Der Verein versteht die Beratungsarbeit als diakonischen Auftrag.“
Hier können Sie die komplette Satzung einsehen: