Scheidungsmediation für eine Trennung ohne Feindschaft
Krise durch Trennung oder Scheidung
Eine Trennung oder Scheidung verursacht in der Regel heftigste Konflikte und Verletzungen:
- über sinnvolle Regelungen kann nicht mehr miteinander verhandelt werden
- Rechtsanwälte werden eingeschaltet und müssen um Gewinn und Niederlage kämpfen
- Kinder geraten zwischen die elterlichen Fronten
- Die geschiedenen Eltern können auch in der Zukunft kaum noch miteinander reden und im Interesse der Kinder Absprachen treffen
Hilfe durch Mediation
Als Alternative zu einer Verrechtlichung des Konflikts gibt es ein hilfreiches Gegenmodell – die Mediation:
- Mediation ist ein außergerichtliches Vermittlungsverfahren zur Konfliktregelung
- Neutrale Mediatoren schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre, die es den Streitparteien ermöglicht, ihre Konflikte kooperativ, fair, selbstbestimmt und einvernehmlich zu regeln
- Die Kinder können einbezogen werden
- Ohne Feindschaft gelingt es leichter, Absprachen für die Kinder zu treffen
Wann ist Mediation sinnvoll?
- wenn die Streitenden ein Interesse an guten, zukünftigen Beziehungen haben
- wenn alle eine einvernehmliche Lösung anstreben
- wenn Streit sich in Verstehen verwandeln soll
- wenn der Streit komplex ist
- wenn der Konflikt nicht, oder nur schlecht, direkt gelöst werden kann
- wenn die Situation ausweglos ist und sich die Streitenden in einer Sackgasse befinden
Ablauf der Mediation
Eine Mediation umfasst ca. fünf bis zehn Gesprächstermine von 1 1/2 Stunden, an denen stets beide Partner teilnehmen. Das Verfahren verläuft in fünf Stufen:
- Stufe: Einführung in die Regeln der Mediation und Abschluss eines Mediationsvertrages.
- Stufe: Sämtliche Fragen, für die eine Klärung gewünscht wird, werden besprochen.
- Stufe: Alle mit dem Konflikt verbundenen Interessen und Bedürfnisse werden herausgearbeitet.
- Stufe: Lösungsmöglichkeiten sammeln und entwickeln. Eine einmalige, parteilich getrennte, Rechtsberatung wird empfohlen.
- Stufe: Die Ergebnisse werden in einem Kontrakt festgehalten, vom Notar oder Anwalt überprüft und in eine rechtsverbindliche Form gebracht.
Grundregeln der Mediation
- Mediation ist freiwillig. Sie kann jederzeit von einer Seite beendet werden.
- Es besteht Bereitschaft, fair und gerecht miteinander zu verhandeln.
- Es besteht Bereitschaft zur Information und Offenheit, d.h. alle entscheidungsrelevanten Fakten einzubringen.
- Gespräche in der Mediation sind vertraulich, d.h. Mediatoren dürfen in einem gerichtlichen Verfahren nicht als Zeugen benannt werden.
- Keine Gleichzeitigkeit von Mediation und Streitverfahren, d.h. ein laufendes Verfahren muss über die Dauer der Mediation eingefroren werden.
- Der Mediator setzt sich für die Interessen aller Konfliktparteien ein, ist allparteilich, bewertet und verurteilt nicht.
Wenn Sie sich für eine Scheidungsmediation interessieren, wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle.