Schwangerschaftskonfliktberatung

 

Ungewollt Schwanger ?

Die Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch (auch Abtreibung; medizinisch Interruptio, Abruptio graviditatis oder induzierter Abort) fällt nicht leicht, da sie innerhalb von zwölf Wochen nach Empfängnis getroffen werden muss.

In dieser Konfliktsituation können wir Sie und Ihren Partner bei der Entscheidungsfindung im Rahmen einer Schwangerenberatung unterstützen.

In der Schwangerschaftskonfliktberatung (auch Schwangerenkonfliktberatung genannt) klären wir Sie fundiert auf und beraten Sie ergebnisoffen bei Ihrer Entscheidung. Wenn von Ihnen gewünscht, bieten wir Ihnen auch über die Konfliktberatung hinaus Begleitung an.

Beratungsschein
Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle nach § 9 Schwangerschaftskonfliktgesetz
und sind berechtigt, die notwendige Bescheinigung im Zuge einer Schwangerschaftskonfliktberatung auszustellen.

Weitere Informationen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz finden Sie unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/BJNR113980992.html

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